Allgemeine Geschäftsbedingungen
4WARD4X4 Equipment
Stephan Dennig
Liechtersmatten 10
77815 Bühl (Baden)
Deutschland
(4WARD4X4 nachfolgen genannt)
1. Geltungsbereich KFZ WERKSTATT
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Diese AGB gelten für alle Werkstatt-, Reparatur-, Wartungs-, Diagnose-, Umbau- und sonstigen technischen Leistungen an Fahrzeugen durch 4WARD4X4 Equipment.
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Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
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Verbraucher und Unternehmer werden gleichbehandelt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
2. Vertragsschluss
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Ein Werkvertrag kommt durch mündliche, schriftliche, elektronische oder konkludente Beauftragung zustande.
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Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
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Mehr- oder Zusatzarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich sind, gelten als genehmigt, sofern sie wirtschaftlich zumutbar sind.
3. Abholbereitschaft & Zahlungsfälligkeit
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Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert.
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Mit Mitteilung der Abholbereitschaft ist die Vergütung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
4. Zahlungsunfähigkeit & Zahlungsverzug
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Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder erklärt er ausdrücklich oder konkludent seine Zahlungsunfähigkeit, liegt Zahlungsverzug vor.
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Zahlungsunfähigkeit liegt insbesondere vor, wenn:
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Rechnungen trotz Fristsetzung nicht beglichen werden
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der Kunde nicht erreichbar ist
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Zahlungszusagen nicht eingehalten werden
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Rücklastschriften erfolgen
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Ab Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, weitere Sicherungs- und Folgekosten geltend zu machen.
5. Standgeld (nur bei Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsverzug)
5.1 Grundsatz
Standgeld wird ausschließlich erhoben, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug oder in Zahlungsunfähigkeit befindet.
Eine bloße verspätete Abholung ohne Zahlungsrückstand begründet kein Standgeld.
5.2 Beginn des Standgeldes
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Standgeld wird erst erhoben, wenn:
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das Fahrzeug abholbereit ist und
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die Rechnung fällig ist und
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der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet und
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der Kunde schriftlich über die Standgeldpflicht informiert wurde
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Das Standgeld beginnt frühestens 14 Kalendertage nach schriftlicher Zahlungs- und Abholaufforderung.
5.3 Höhe des Standgeldes
Das Standgeld beträgt:
18,00 € pro Kalendertag inkl. MwSt.
Es dient der Abgeltung von:
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Flächenbindung
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Verwahrungsrisiken
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betrieblichem Mehraufwand
6. Zurückbehaltungsrecht & Werkunternehmerpfandrecht
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Der Verkäufer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
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Es besteht ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB.
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Das Pfandrecht erstreckt sich auf:
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Werklohn
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Materialkosten
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Standgeld
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Neben- und Verzugskosten
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7. Nicht abgeholte Fahrzeuge
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Wird das Fahrzeug trotz Zahlungs- und Abholaufforderung nicht abgeholt, kann eine letzte Frist gesetzt werden.
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Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Verkäufer berechtigt, das Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten.
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Ein Verwertungserlös wird auf offene Forderungen angerechnet. Ein Überschuss wird ausgezahlt.
8. Haftung während der Verwahrung
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Während der Standzeit haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Keine Haftung besteht für:
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Diebstahl
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Vandalismus
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Witterungseinflüsse
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höhere Gewalt
soweit gesetzlich zulässig.
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9. Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB).
10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
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Es gilt deutsches Recht.
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Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
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Verbraucherrechte bleiben unberührt.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
